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Abrechnung

1

Privatpatient
ohne Privatrezept

Sie können alle meine Leistungen auch ohne Arztrezept in Anspruch nehmen. Als HP bin ich ausgebildet und befugt, sie im Erstkontakt zu behandeln. 

Sollte ich im Befund feststellen, dass eine ärztliche Behandlung nötig ist, werde ich sie selbstverständlich an einen Arzt vermitteln.

Die Abrechnung erfolgt im Anschluss per Rechnung nach GebüH oder nach GebüTh.

2

Selbstzahler

Sie sind als Selbstzahler herzlich willkommen. Es ist vorher kein Arztbesuch nötig. Sollte ich im Befund feststellen, dass eine ärztliche Behandlung notwenig ist werde ich sie selbstverständlich an einen Arzt vermitteln.

Die Bezahlung erfolg Bar oder nach GebüH.

Tipp:

Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, kann ein Großteil der Kosten hierüber abgerechnet werden.

3

Privatpatient mit Arztrezept

Melden Sie sich bei mir mit dem Arztrezept an.

Die Therapie erfolgt laut ärztlicher Verordnung.

Folgende Therapien können auf Rezept abgerechnet werden:

  • Physiotherapie (gerne als Doppelbehandlung)

  • Manuelle Lymphdrainage

  • Bindegewebsmassage

  • Massagetherapie

Die Abrechnung erfolgt nach GebüTh.

Preise

Die Preise für die Behandlungen basieren in erster Linie auf der aufgewendeten Zeit.

Kurztermin
(25-30 Minuten)
45 Euro

Standardtermin
(40-45 Minuten)
65 Euro

Intensivtermin
(55-60 Minuten)
85 Euro

 Folgende Leistungen werden extra berechnet: 

Erstbehandlung/Befund

20 Euro

Ohrakupunktur
(bis 20 Minuten)
 30 Euro

 

Dauernadeln

(je nach Anzahl und Aufwand)

5-20 Euro

individueller Einnahmeplan
 

 25 Euro

Physiotherapie auf Privatrezept

Hierbei richten sich die Preise nach der GebüTh, bzw. ich berechne den 1,2 fachen Preis der GKV Preise. 

Somit zahlen sie z.B. für eine allgemeine Krankengymnastik 35 Euro.

Kontaktieren sie mich sobald Ihnen vom Arzt ein Rezept ausgestellt wurde. Wir können dann in Ruhe alles weitere besprechen.

Abrechnung nach GebüH

Die Abrechnung nach GebüH erfolgt dann, wenn sie Privatpatient sind oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker besteht.

Die Kosten für die Behandlung werden, individuell nach ihrem Versicherungsvertrag, vollständig oder anteilig von ihrer Versicherung und oder Beihilfe übernommen.

Bitte informieren Sie sich ggf. im Vorfeld bei Ihrer Versicherung.

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